Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand Februar 2025
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für folgende Unternehmen:
– Bär & Partner Elektro GmbH
– Bär Elektrokontrolle
Sie finden ebenfalls Anwendung auf Leistungen, die in Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnerfirmen erbracht werden.
- Grundlagen zum Angebot
1.1. Massgebende Reihenfolge für die Lieferung und die Ausführung von Montagearbeiten:
– Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
– Angebote
– SIA Normen (im Speziellen Nr. 118, 137, 108)
– Vorschriften und Normen NIN, NIV, Swisscom, Werkvorschriften CH (TAB)
– Pläne und technische Angaben des Bestellers
1.2. Anlagebeschriebe, Entwürfe, Modelle, Zeichnungen und Berechnungen sind Eigentum des Unternehmers und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Drittpersonen zugänglich gemacht werden.
1.3. Angebote sind in Bezug auf Preise und Lieferfristen freibleibend. Lohn- und Materialpreisänderungen können in Rechnung gestellt werden.
1.4. Wo nicht ausdrücklich spezifiziert, ist der Unternehmer in der Fabrikat Wahl frei.
- Preise
2.1. Die Preise verstehen sich in Schweizer Währung.
2.2. Preise für Lieferungen verstehen sich, exkl. allfälligen Porti und LSVA (werden zus. verrechnet).
2.3. Preise für Montagearbeiten verstehen sich inkl. Arbeitslöhne und Lieferungen der notwendigen Materialien bis zur Verwendungsstelle auf der Arbeitsstelle.
2.4. Bei Verlegung des Arbeitsortes werden die Kosten für Reise, Verpflegung, Unterkunft etc. zusätzlich verrechnet.
2.5. Im Angebot enthaltene ca. Beträge gelten nicht als verbindlich. Die entsprechenden Lieferungen und Leistungen werden zu den Vertragseinheitspreisen und deren Konditionen in Rechnung gestellt.
- Eigentumsvorbehalt an gelieferten Produkten
3.1. Solange ein Kunde die gelieferten Produkte und Leistungen nicht vollständig bezahlt hat, befinden sich diese weiterhin im Eigentum des Unternehmers. Der Unternehmer kann die Herausgabe solcher Produkte verlangen, wenn die Zahlung nach erfolgter schriftlicher Mahnung nicht geleistet wird.
- Arbeitsbedingungen
4.1. Der Ablauf der Bauarbeiten muss für die Montage ein ungehindertes, zweckentsprechendes und kontinuierliches Arbeiten ermöglichen.
4.2. Baustrom, Wasser, Gerüste, Lift- und Kranbenützung gehen zu Lasten des Bauherrn.
4.3. Dem Unternehmer ist durch die Bauleitung in gegenseitiger Absprache ein abschliessbarer, trockener und gut beleuchteter Lager- und Arbeitsraum mit Netzsteckdose und guten Zubringermöglichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen, gemäss SIA Norm 137 Ziffer 516.
- Entsorgung defekter Elektrogeräte und Lampen
5.1. Defekte Elektrogeräte und Lampen, die im Zuge von Reparaturen oder Montagen durch uns ersetzt werden, werden fachgerecht entsorgt. Die Kosten für die Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden.
5.2. Nachträgliche Ansprüche des Kunden auf Eigentum an entsorgten Materialien sind ausgeschlossen. Da die Entsorgung in der Regel noch am selben Tag erfolgt, ist eine spätere Rückforderung nicht möglich.
- Zahlungsbedingungen
6.1. Zahlungen gegen Rechnung sind, wenn nicht anders vermerkt, spätestens nach 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der 1. Mahnung einen Verzugszins von 5% (p.A.). Die Zahlung des Verzugszinses entbindet nicht von der vertragsgemässen Bezahlung.
6.2. Die Mahngebühren belaufen sich auf CHF 50.-
- Garantie und Haftung
7.1. Für Lieferungen, Installationen und Montagen gelten die Garantie Bestimmungen der SIA-Norm 118.
7.2. Für Fremdfabrikate gelten ausschliesslich die Garantie- und Lieferverpflichtungen der Herstellerfirmen.
7.3. Unsachgemässe Behandlung der Anlageteile, Missachtung von Betriebsvorschriften oder Einwirkung durch Drittpersonen fallen nicht unter die Garantie.
7.4. Der Unternehmer haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der Vertragssumme beschränkt. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
- Offerten (Kostenpflicht)
8.1. Eine zugestellte Kostenzusammenstellung (Offerte, Richtpreis, Kostenschätzung) gilt als kostenpflichtig, wenn sie vom Kunden in Auftrag gegeben wurde.
8.2. Falls die Offerte abgelehnt wird, werden die angefallenen Aufwände (Beratung, Auswahlvorschläge, technische Abklärungen etc.) in Rechnung gestellt.
8.3. Falls der Auftrag später doch erteilt wird, werden die Kosten der Offerte angerechnet.
- Gerichtsstand
9.1. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
9.2. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen.
9.3. Streitigkeiten zwischen dem Unternehmer und dem Auftraggeber werden von den ordentlichen Gerichten beurteilt.
9.4. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmers.
Stand/letzte Änderung: 12.02.2025